Gegenstand des Vertrages ist die Planung und die Realisierung einer Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.
Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Sie haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
Im Falle von Zahlungsstörungen, insbesondere bei ausbleibender vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung, behält sich FJORD3 das Recht vor, technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung der erbrachten Leistungen einzuschränken oder vorübergehend zu deaktivieren. Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Sperrung der Website oder einzelner Funktionen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und erhält eine angemessene Frist zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte an der erbrachten Leistung bei FJORD3. Die Durchsetzung solcher Maßnahmen erfolgt nur, sofern sie rechtlich zulässig ist und keine unverhältnismäßigen Nachteile für den Kunden entstehen.