AGB

AGB für Wartungsverträge (Website / WordPress-Wartung)

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) FJORD3, Fleethörn 7, 24103 Kiel, Deutschland (im Folgenden: „wir“ genannt) bietet Dienstleistungen für die Erstellung und Wartung von Websites an. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (elektronischer und schriftlicher Form ) mit FJORD3. Abweichende AGBs nationaler und internationaler Vertragspartner sind kein Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Brief oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind immer unverbindlich.

§ 2 Zustandekommen der Verträge
2.1. Angebote von FJORD3 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Kunde kann an FJORD3 per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. FJORD3 unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen

§ 3 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 4 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§ 5 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 4 beschrieben wird.
Sollte es im Zuge der Vertragslaufzeit zu Fremdzugriffen durch unbefugte oder anderen Schäden, wie Diebstahl von Kundendaten oder Transaktionsdaten durch Hacking-Angriffen kommen, übernimmt FJORD3 dafür keine Haftung. Zwar vermindern wir durch die gebuchte Option „Sicherheit“ die Gefahr von deartigen Szenarien, doch sind wir nicht in der Lage diese auszuschließen. 

§ 6 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Alle Jahres-Wartungsverträge von FJORD3 haben eine Laufzeit von einem Jahr. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verlängert sich der Wartungsvertrag automatisch um einen weiteren Vertragszeitraum von einem Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(2)Die Kündigung bedarf der Textform. Die Parteien sind sich einig, dass die gesetzlich zulässige Kündigungsfrist zum Schutz beider Seiten notwendig ist. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt wurde und die Zahlungen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgt sind.
(3) Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 9 Schlussbestimmungen
(Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen oder Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen oder Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Vereinbarungen oder Bestimmungen müssen dann durch rechtswirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen, die den gleichen Sinn haben, ersetzt werden.