AGB
AGB für Wartungsverträge (Website / WordPress-Wartung)
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) FJORD3, Fleethörn 7, 24103 Kiel, Deutschland (im Folgenden: „wir“ genannt) bietet Dienstleistungen für die Erstellung und Wartung von Websites an. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (elektronischer und schriftlicher Form ) mit FJORD3. Abweichende AGBs nationaler und internationaler Vertragspartner sind kein Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Brief oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind immer unverbindlich.
§ 2 Zustandekommen der Verträge
2.1. Angebote von FJORD3 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Kunde kann an FJORD3 per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. FJORD3 unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen
§ 3 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 4 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 5 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
§ 6 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind unbefristet. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr kann ein Vertrag vom Kunden mit einer Frist von einem Monat schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Zugang folgenden Kalendertag zu laufen. Bei einer Kündigung per E-Mail gilt diese ab dem auf den Versand folgenden Werktag um 12:00 Uhr als zugegangen.
(2) Der Anbieter kann einen geschlossenen Vertrag in gleicher Form auch innerhalb einer Mindestvertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Eventuelle Vorauszahlungen des Kunden werden diesem zum Vertragsende zeitanteilig erstattet.
(3) Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 9 Schlussbestimmungen
(Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen oder Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen oder Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Vereinbarungen oder Bestimmungen müssen dann durch rechtswirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen, die den gleichen Sinn haben, ersetzt werden.