AGB für Wartungsverträge
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Wartungsverträge und Dienstleistungen, die durch FJORD3, im Folgenden „Anbieter“ genannt, angeboten werden.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Anbieters durch eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb von vier Wochen annimmt.
- Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Wartungsvertrag umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen, einschließlich regelmäßiger Software-Updates, Sicherheitsüberprüfungen und Backups. Kleinere inhaltliche Anpassungen können nach Absprache ebenfalls Teil des Vertrages sein.
- Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. umfangreiche Anpassungen oder Neuentwicklungen), werden gesondert vergütet und bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten monatlichen oder jährlichen Zahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Wartungsservice bei Zahlungsverzug vorübergehend einzustellen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur für Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
- Das Widerrufsrecht richtet sich nach unserer auf der Website abrufbaren Widerrufsbelehrung.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sämtliche Risiken durch Dritte vollständig ausschließen können.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Sofern nicht anders vereinbart, hat der Wartungsvertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet, dass die im Wartungsvertrag beschriebenen Leistungen in einem dem Stand der Technik entsprechenden Zustand erbracht werden.
- Etwaige Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen.
- Verbrauchern wird empfohlen, die erhaltenen Leistungen bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und diese gegebenenfalls unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird personenbezogene Daten des Kunden nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung erheben, verarbeiten und nutzen.
- Der Anbieter wird sämtliche Informationen des Kunden, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.